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Pro und Kontra zum Erbvertrag

Wer etwas zu vererben hat, hat dabei Vieles zu bedenken. Oft entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem letzten Willen des Erblassers. Wer richtig vorsorgen will, sollte deshalb mit einem Notar eine optimal auf die eigenen Lebensverhältnisse abgestimmte Lösung vorbereiten. Über Pro und Kontra zum Erbvertrag informiert die Notarkammer Berlin nachfolgend.

Der Erbvertrag ist eine Möglichkeit, die Verteilung des Erbes festzulegen. Im Unterschied zum Testament, das frei widerrufbar ist, binden sich ein oder beide Partner eines Erbvertrages. Er ist einseitig nicht widerrufbar. Für eine Änderung bedarf es einer neuen vertraglichen Regelung.Sinnvoll sind Erbverträge zum Beispiel bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusamme...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194807.pro-und-kontra-zum-erbvertrag.html

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