Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kranke lückenlos betreuen

Pflegeheime

Pflegeheime müssen nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen, um ein Weglaufen und mögliche Verletzungen zu verhindern (Az. 2 U 567/10). Die Richter sprachen einer betroffenen Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld zu.

Die 73-Jährige war im Herbst 2008 während des Urlaubs ihrer Tochter in einem Pflegeheim untergebracht worden. Unbemerkt schlich sie sich aus dem Haus und wurde erst drei Tage später verletzt, unterkühlt und schwer verwirrt auf einer Wiese gefunden. Sie war gestürzt und hatte sich die rechte Schulter gebrochen. Das Landgericht Mühlhausen hatte die Betreiberin des Heimes zu 10 000 Euro Schmerzens...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195339.kranke-lueckenlos-betreuen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.