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Deutschland erneut wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher verurteilt. Deutschland habe gegen das Prinzip »keine Strafe ohne Gesetz« sowie das Recht auf Freiheit verstoßen, rügten die Straßburger Richter am Donnerstag. Geklagt hatte ein Sexualstraftäter aus Baden-Württemberg, der nach dem Ende seiner dreijährigen Gefängnisstrafe insgesamt 17 Jahre in der Sicherungsverwahrung verbracht hatte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195499.deutschland-erneut-wegen-sicherungsverwahrung-verurteilt.html

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