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Fraktionsstärke nicht mehr vorgeschrieben

Von Marion van der Kraats, dpaDas Land Brandenburg darf den Kommunen nicht die Fraktionsstärke in ihren Parlamenten vorschreiben. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Freitag. Es erklärte eine Regelung in der Kommunalverfassung für nichtig, wonach Fraktionen kreisfreier Städte aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen. Damit war eine Beschwerde der Stadt Potsdam gegen die seit 2008 ...

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