PID, Lebensschutz, Menschenwürde …

War die Bundestagsdebatte wirklich eine »Sternstunde des Parlaments«?

Über drei Stunden hat der Bundestag vorige Woche über ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert. Ohne die durch Koalitions- und Fraktionszwänge bestimmte tradierte Schlachtordnung, wohl leiser als sonst, mit subtilerer Polemik, aber nicht ohne Demagogie. Eine Mehrheit zeichnet sich noch für keinen der drei Gesetzentwürfe ab. Das könnte ein Glück sein.

Künstliche Befruchtung unter dem Mikroskop
Künstliche Befruchtung unter dem Mikroskop

Schon Tage vor die Debatte über drei verschiedene Gruppenanträge zur »Regelung«, zur »begrenzten Zulassung« bzw. zum »Verbot der Präimplantationsdiagnostik«, die von 215, 36 bzw. 195 Bundestagsabgeordneten unterstützt wurden, war in vielen Medien eine »Sternstunde des Parlaments« angekündigt worden. Doch schon beim zweiten Redner kamen mir erhebliche Zweifel.

Zunächst hatte Ulrike Flach (FDP) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 referiert, das feststellte, dass PID in einem eng begrenzten Frühstadium der Embryonalentwicklung nach künstlicher Befruchtung (5. und 6. Tag) auch in Deutschland weder verboten noch strafbar ist, wenn es sich um die Untersuchung einer ganz bestimmten Zelle (Trophoblast) »auf schwere genetische Schäden« handelt. Mit dem Gesetz zur Regelung der PID soll diese legale Möglichkeit zum Schutz vor deren Missbrauch auf »Ausnahmefälle« beschränkt werden, »in denen ein oder beide Elternteile die Veranla...


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