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Kein Anspruch auf Kindergeld für Flüchtlinge

Urteil des Bundesfinanzhofs

Erwerbsunfähige Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Das stellte der Bundesfinanzhof in München in einer am 23. Februar 2011 veröffentlichten Entscheidung vom 19. Januar 2011 klar (Az. III S 44/09, PKH).

Geklagt hatte ein Flüchtling aus Äthiopien. Die Frau war zusammen mit ihrem Sohn 2003 in Deutschland eingereist. Die Ausländerbehörde hatte ihr aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wegen einer Behinderung bezieht die Frau Sozialhilfeleistungen. Ihren Antrag auf Kindergeld lehnte die Familienkasse jedoch ab. Ein Kindergeldanspruch bestehe bei diesem Aufenthaltstitel nur, we...

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