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Nichteheliche Paare und gemeinsame Immobilie

Eigenheim

In Deutschland leben über zwei Millionen Menschen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Viele von Ihnen erfüllen sich den Traum vom Eigenheim. Doch bei einer Trennung oder gar Tod eines Partners drohen böse Überraschungen. Wer nicht vorsorgt, riskiert langwierige Gerichtsverfahren oder eine Versteigerung des Grundbesitzes.

Für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat der Gesetzgeber – anders als bei Eheleuten – keine speziellen Regelungen für die Zuordnung oder den Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung vorgesehen. Erwerben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Immobilie, richten sich die Eigentumsverhältnisse ausschließlich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsante...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195855.nichteheliche-paare-und-gemeinsame-immobilie.html

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