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Nur solange, wie Arbeitgeber Arbeitsentgelt schuldet

Privatnutzung des Dienstwagens

Räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht ein, den überlassenen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann nach § 275 Abs. 1 iVm. § 280 Abs. 1 Satz 1, § 283 Satz 1 BGB Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht. Auf dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (Az. 9 AZR 631/09) verweist der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA).

Der Hintergrund des verhandelten Falles: Der Kläger ist bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Die Beklagte stellt ihm arbeitsvertraglich für seine Tätigkeit einen Pkw »auch zur privaten Nutzung« zur Verfügung. Doch in der Zeit vom 3. März 2008 bis einschließlich 14. Dezember 2008 war der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. Sein Entgeltfortzahlungsanspruch endete zum 13. April 2008. Auf Ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195863.nur-solange-wie-arbeitgeber-arbeitsentgelt-schuldet.html

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