Psychatrische Zwangsbehandlung vor dem Ende?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Diskussionen

Das Urteil aus Karlsruhe könnte perspektivisch das Aus für psychiatrische Zwangsbehandlungen bedeuten. Die Richter hatten der Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters stattgegeben, der gegen seine zwangsweise Medikamentierung in der Psychiatrie geklagt hatte.

Die Karlsruher Richter hatten über die Klage eines Mannes aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden, der die Behandlung mit nervendämpfenden Medikamenten, sogenannten Neuroleptika, im Pfalzklinikum Klingenmünster abgelehnt hatte. Der 59-Jährige, der aufgrund einer Verurteilung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangener Gewalttaten seit 1999 im Maßregelvollzug sitzt, befürchtete durch die Medikamente Nebenwirkungen auf die Leber und negative Persönlichkeitsstörungen.

Die Klinikleitung bezeichnete den Mann daraufhin als nicht einsichtsfähig und kündigte die Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen an. Von Gerichten in Rheinland-Pfalz bekam sie in mehreren Instanzen Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Zwangsbehandlung hatte jetzt aber vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE), die gegen die Zwangspsychiatrisierung von Mensch...


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