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Geschwänzt

Das Urteil ist ungewöhnlich, der Grund selbst leider nicht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte als letzte Instanz eine Mutter zur gesetzlichen Höchststrafe von sechs Monaten Haft, weil sie ihren Sohn ungehindert schwänzen ließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Mildere Strafen vom Amtsgericht Lampertheim und Landgericht Darmstadt – eine Geldstrafe und im September 2008 eine Frei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196195.geschwaenzt.html

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