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Kündigung bei Rückstand

Betriebskostenabrechnung

Zahlt der Mieter im Anschluss an eine Betriebskostenabrechnung den zugleich angeforderten erhöhten Betriebskostenvorschuss nicht und gerät er auf diese Weise mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, rechtfertigt dieser Mietrückstand die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Betriebskostenabrechnung inhaltlich fehlerhaft ist oder nicht. Der nac...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196207.kuendigung-bei-rueckstand.html

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