Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Vermieter dürfen Renovierungskosten nach Modernisierung auf Miete umlegen

BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 30. März 2011 entschieden, dass Vermieter die Kosten für Renovierungsarbeiten, die nach Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnungen erforderlich werden, den Modernisierungskosten hinzugerechnet werden können.

Diese vermieterfreundliche Entscheidung treibt die auf Mieter umlegbaren Modernisierungskosten weiter in die Höhe. Dazu äußerte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten: »Die Entscheidung ist sehr problematisch. Mieteransprüche auf Beseitigung von Schäden in ihrer Wohnung, Ansprüche zum Beispiel auf Reparatur- oder Renovierungsarbeiten, nachdem der Vermieter in der Wohnung moder...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196209.vermieter-duerfen-renovierungskosten-nach-modernisierung-auf-miete-umlegen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.