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Keine Kürzung bei der Pflege

Urteile

Die gesetzliche Krankenkasse darf die Kostenübernahme für eine Behandlungspflege nicht mit dem Argument verweigern, dass bereits Angehörige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung leisten.

Sobald eine Pflegekraft die Behandlungspflege übernimmt, ist eine Kürzung der Behandlungspflegekosten nicht erlaubt, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in zwei Urteilen (Az. L 1 KR 187/10 und Az. 1 KR 189/10). Dabei dürfen weder der Zeitaufwand der Grundpflege noch das Pflegegeld, welches die Angehörigen erhalten, zum Abzug gebracht werden. In den konkreten Fällen hatten Eltern ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196217.keine-kuerzung-bei-der-pflege.html

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