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Mit weißer Weste aus der Reinigung?

Tipps für richtigen Umgang mit Mängeln

Ein Soßenspritzer auf dem teuren Anzugjackett, ein Make-up-Fleck auf dem Abendkleid – da hilft kein heftiges Rubbeln, also ab in die Reinigung. Doch auch hier kann was schiefgehen. Welche Rechte hat der betroffene Kunde? Dazu die Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

Wer seine Kleidung in die Reinigung bringt, leistet meist Vorkasse und erhält dann einen Abholzettel. Damit schließen Kunde und Reinigung einen Werkvertrag ab. Das bedeutet: Geht bei der Reinigung etwas schief, haben Sie unter Umständen ein Recht auf Mängelbeseitigung oder sogar Schadenersatz. Die Schuldfrage bei einem Mangel ist allerdings nicht immer einfach zu klären: Generell liegt die Bewe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196219.mit-weisser-weste-aus-der-reinigung.html

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