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»Schwiegerkinder« sind nicht betroffen

Leserfrage zur Unterhaltspflicht durch Verwandtschaft

Im ND-Ratgeber wurde vor einiger Zeit darüber berichtet, dass Kinder grundsätzlich zum Unterhalt gegenüber den Eltern verpflichtet sind. Meine Frage ist nun: Können auch »Schwiegerkinder« gegebenenfalls zum Unterhalt verpflichtet werden? In den Formularen des Sozialamtes werden nämlich auch Auskünfte über die finanzielle Situation der »Schwiegerkinder« verlangt.Siegfried P., Gerwisch Der Unterh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196729.schwiegerkinder-sind-nicht-betroffen.html

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