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Nicht immer zahlt die Kasse

Unfallversicherung

Bandscheibenvorfall – dafür zahlt die Unfallversicherung nur, wenn er überwiegend durch einen Unfall verursacht wurde.

Ein Metzger schleppte bei Renovierungsarbeiten in seinem Haus einen 40 Kilogramm schweren Sack Zement über die Treppe, stolperte über einen Handfeger und fiel mit dem Steißbein auf eine Treppenstufe. So schilderte der Mann den Unfall jedenfalls seiner Unfallversicherung. Er forderte Unfalltagegeld und Rente, weil der Unfall einen Bandscheibenvorfall ausgelöst habe. Seither sei er zu 100 Prozent ar...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196743.nicht-immer-zahlt-die-kasse.html

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