Österreichs leidiger Mafiaparagraf

Nach Freisprüchen im Tierschützerprozess will die Politik handeln

  • Hannes Hofbauer, Wien
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Nach dem Monsterprozess gegen 13 Tierschützer, die über ein Jahr lang in fast 100 Prozesstagen vor Gericht standen und in erster Instanz frei gesprochen wurden (ND berichtete), ist nun Österreichs Politik am Zug.

Noch am Tag der Urteilsverkündung hat die neue Justizministerin Beatrix Karl den Hauptangeklagten Martin Balluch empfangen. Sie will die Sinnhaftigkeit des sogenannten Mafiaparagrafen prüfen lassen. Der Staatsanwalt hingegen hat Berufung angemeldet.

Der Paragraf 278a des österreichischen Strafrechts war ursprünglich gegen Menschen- und Drogenhändlerringe gedacht. Die »Bildung einer kriminellen Organisation« mit einem Strafrahmen von 5 Jahren ins juristische Visier zu nehmen, schien dem Gesetzgeber angesichts stark um sich greifender ost-mafiöser Strukturen adäquat. Dass der Anti-Mafia-Paragraf gegen zwei NGOs der Tierschützerszene zum Einsatz kam, ist – mutmaßlich – einer Koalition von Jägerschaften und Pelzhändlern zu verdanken. Ihnen waren die Kampagnen der Tierschützer, die Martin Balluch in seinem Buch »Widerstand in der Demokratie« eindrücklich bescheibt, schlicht auf die Nerven gegangen. Dass Richterin Sonja Arleth nac...


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