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Eine bessere Sicherungsverwahrung ist möglich
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Neues Konzept mit dem Ziel der Resozialisierung gefordert
Das höchste deutsche Gericht hat gesprochen: Die bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern sind verfassungswidrig. Dennoch werden sich die Gefängnistore nicht öffnen und alle rund 500 Betroffenen in die Freiheit entlassen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196895.eine-bessere-sicherungsverwahrung-ist-moeglich.html
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