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Rechtsfrage

Billigend Krankheit in Kauf genommenArbeitgeber, die Mitarbeiter wissend mit gefährlichen Stoffen in Kontakt bringen, müssen für die gesundheitlichen Folgen haften. Das entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu Asbestarbeiten. Betroffene Arbeitnehmer können danach künftige Ansprüche auch schon vorbeugend einklagen (Az.: 8 AZR 769/09).Im Streitfall hatte die Stadt Dessau-Roßlau i...

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