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Kinderbetreuungskosten klug geltend machen

Steuerrecht

Nicht verheiratete Eltern sollten es sich gut überlegen, von welchem Konto die Kinderbetreuungskosten gezahlt werden. Am besten sei es, wenn derjenige die Zahlungen leistet, der das höhere Einkommen hat, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Dann könnten die Ausgaben besser als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197271.kinderbetreuungskosten-klug-geltend-machen.html

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