Haftung bei Unklarheiten

Sachverständigen-Gutachten

Unklare Aussagen eines Sachverständigen in der Zusammenfassung seines Gutachtens können ihn teuer zu stehen kommen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken haftet der Gutachter in solchen Fällen für eventuelle Folgekosten oder Schäden. Das gelte selbst dann, wenn die einzelnen Angaben in dem Gutachten richtig seien (Az.: 4 U 155/09).

Das Gericht gab mi...


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