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Wer den vierbeinigen Liebling mit auf Reisen nehmen will

Reiserecht

Wer mit seinem vierbeinigen Liebling ins Ausland verreisen möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Einige Länder verlangen für die Einreise tiermedizinische Untersuchungen. Auch in Flugzeug, Bahn und Auto können die Vierbeiner nicht so einfach mitreisen. Darauf verweist die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Innerhalb der EU gilt seit 3. Juli 2004 die Verordnung der EU Nr. 998/2003 »über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken«. Sie regelt die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen bei Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU oder bei der Einreise aus Drittländern außerhalb der EU. Wer innerhalb der EU reist, benötigt für seinen Vierbeiner ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197821.wer-den-vierbeinigen-liebling-mit-auf-reisen-nehmen-will.html

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