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Mit Zuwendungen zu Lebzeiten steuerliche Vorteile nutzen

Wer soll mich beerben?

Wer soll mich beerben? Diese Frage stellen sich viele Erblasser. Will man sicherstellen, dass Vermögen und Immobilien bei denen landen, für die sie schließlich gedacht sind, sollte man sich frühzeitig mit der Regelung des Nachlasses auseinandersetzen. Dabei sind lebzeitige Zuwendungen eine Möglichkeit, sein Vermögen zu Lebzeiten auf Angehörige zu übertragen, wie die Notarkammer Berlin informiert.

Eine rechtzeitige Vermögensübertragung auf Kinder und Enkelkinder ist vor allem auch aus steuerlicher Sicht von Vorteil. Alle zehn Jahre können Steuerfreibeträge von 400 000 Euro bei Kindern und 200 000 Euro bei Enkeln ausgenutzt werden. Wichtig ist, dass man die Bewertungsvorschriften insbesondere für Grundstücke und Betriebsvermögen berücksichtigt, um Steuernachteile zu vermeiden. Wollen die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197827.mit-zuwendungen-zu-lebzeiten-steuerliche-vorteile-nutzen.html

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