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Warum die Lohnnachzahlung rechtens ist

Unterbezahlte Leiharbeitnehmerin

Das Arbeitsgericht Krefeld hat ein Zeitarbeitsunternehmen nach dem Grundsatz »Equal Pay« zur Nachzahlung von 13 200 Euro an Lohnansprüchen an eine Leiharbeitnehmerin verurteilt, wie der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte e.V. informiert (Urteil vom 19. April 2011, Az. 4 Ca 3047/10).

Die 39-jährige Klägerin ist seit September 1996 bei der Beklagten, einem Zeitarbeitsunternehmen, als Helferin beschäftigt. Als Leiharbeitnehmerin wurde sie an verschiedene Auftraggeber der Beklagten überlassen. Von der Beklagten wurde ihr ein Stundenlohn von 6,66 Euro im Jahr 2007 und ab Mai 2008 in Höhe von 7,66 Euro gezahlt. Obwohl die Parteien die Anwendung eines Tarifvertrages nicht vertrag...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197837.warum-die-lohnnachzahlung-rechtens-ist.html

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