Schadenersatzanspruch wegen Arbeiten mit asbesthaltigen Bauteilen?

Arbeitsschutz

Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, mit asbesthaltigem Material ohne Schutzmaßnahmen zu arbeiten, kann die bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers beinhalten. Ein dementsprechendes Urteil fällte das Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 28. April 2011 (Az. 8 AZR 769/09).

Die Parteien stritten nach Information des Arbeitsrechtlers Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte e.V. (VdAA) vor dem BAG über einen Schadenersatzanspruch des Klägers wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen.

Der Kläger ist bei der beklagten Stadt beschäftigt. Zunächst war er als Betreuer für Asylbewerber in einem Asylbewerberheim tätig. Dort wurde er vom 1. Februar bis 5. Mai 1995 auf Weisung seines zuständigen Abteilungsleiters und des Heimleiters zu Sanierungsarbeiten herangezo...


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