Tausendmal Rat gegeben

Nun liegt er vor uns: der tausendste Ratgeber unserer Zeitung. Am 23. Oktober 1991 erschien er erstmals als selbstständige vierseitige Beilage zum Herausnehmen und Aufheben – und seitdem fast zwanzig Jahre lang fast an jedem Mittwoch. Er ist ein vielgefragter, sehnlich erwarteter, also unverzichtbarer Teil des »Neuen Deutschlands«, der die politischen Probleme des vorderen Teils der Zeitung ergänzt und vertieft.

Die Ratgeber-Beilage hat ihre Vorgänger: Ab 16. August 1990 erschienen auf den Innenseiten der Zeitung Beiträge, die unseren Lesern Rat zu den verschiedenen Problemen und Rechtsfragen anboten. Doch das genügte nicht mehr. Denn vom ersten Tage an bis heute ist erstes Anliegen des Ratgebers, den Leser durch den Dschungel des bundesdeutschen Rechts mit all seinen gewundenen Pfaden zu leiten. War das DDR-Recht, vor allem das Zivilgesetzbuch, anerkanntermaßen verständlich und beherrschbar, wurden die Menschen in den neuen ...


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