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Fitnessstudioverträge oft nachteilig – wegen völlig unzulässiger Klauseln

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ging kürzlich gegen unzulässige Klauseln in einem Sportstudiovertrag vor, die Kunden gleich mehrfach benachteiligen. »Beliebige Preiserhöhungen und Änderungen des Angebots sowie Verhinderung des Kündigungsrechts bei Krankheit sind in den meisten Verträgen zu finden«, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk fest und kündigt an: »Gegen ungesetzliche Regelungen geht die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen vor.«

Viele Verbraucher entschließen sich im Frühjahr, dem Winterspeck durch ein regelmäßiges Fitnesstraining zu Leibe zu rücken. Als auch Herr K. aus Potsdam sich deshalb über Preise und Vertragsbedingungen im Potsdamer Sportstudio »All sports one« im Persiusspeicher informierte, kamen ihm jedoch Bedenken. Herr K. wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Zu Recht, denn einige der Regelunge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198875.fitnessstudiovertraege-oft-nachteilig-n-wegen-voellig-unzulaessiger-klauseln.html

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