Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

EuGH-Urteil stärkt Rechte homosexueller Partner bei der Altersversorgung

Zusatzversorgungsbezüge eines in Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die niedriger sind als diejenigen, die bei bestehender Ehe gezahlt werden, können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011 (Az. C-147/081) haben die obersten EU-Richter die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Danach haben sie dieselben Ansprüche wie Eheleute.

Nach Information der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. ging es im konkreten Fall um Folgendes: Herr Jürgen Römer war seit 1950 bis zum Eintritt seiner Erwerbsunfähigkeit am 31. Mai 1990 bei der Freien und Hansestadt Hamburg als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Seit 1969 lebt er ohne Unterbrechung mit seinem Partner, Herrn U., zusammen, mit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198881.eugh-urteil-staerkt-rechte-homosexueller-partner-bei-der-altersversorgung.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.