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Keine Extra-Besuchszeiten für die Großeltern

Urteile

Die Eltern eines vierjährigen Jungen sind geschieden. Der Junge lebt bei der Mutter, die das Sorgerecht für ihn hat. Hinsichtlich des Umgangsrechts war gerichtlich festgelegt worden, dass der Vater jedes zweite Wochenende, an jedem zweiten Feiertag und im Sommer zwei Wochen lang sein Kind sehen kann. Das genügte den Großeltern väterlicherseits nichts. Sie beantragten Extra-Besuchszeiten des Kindes...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198883.keine-extra-besuchszeiten-fuer-die-grosseltern.html

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