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Rückerstattung nach Auszug des Mieters

Kaution

Wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll, wird in der Regel vom künftigen Mieter die Zahlung einer Kaution verlangt, mit der sich der Vermieter gegen berechtigte Forderungen absichert.

Die Kaution kann aber nur verlangt werden, wenn das mit dem Mieter vertraglich vereinbart worden ist. Die Kaution kann »höchstens« in Höhe von drei monatlichen Grundmieten (ohne Betriebskosten) gefordert werden (§ 551 BGB). Der Mieter kann sie in drei Monatsraten bezahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Der Vermieter darf die Kaution nicht auf sein persönliche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198891.rueckerstattung-nach-auszug-des-mieters.html

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