Stichtag fürs Elterngeld

Urteile

Die Stichtagsregelung für das Elterngeld ist verfassungsgemäß. Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen ist, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld. So das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 20. April 2011, Az. 1 BvR 1811/08 und Az. 1 BvR 1897/08).

Die Beschwerden von zwei Müttern aus Bayern waren damit erfolglos. Das Elterngeld, das auch Besserverdienende bekommen, erhielten sie nicht, weil ihre Kinder vor dem Stichtag geboren wurden – eines am 31. Dezember nur acht Stunden vor dem Jahreswechsel. Die Frauen seien nicht in ihren Grundrechten verletzt worden, urteilten die höchsten deutschen Richter. Trotz »gewisser Härten« dürfe der Gesetzgeber Stichtage einführen. Eine Übergangsregelung war wegen des Verwaltungsaufwands nicht möglich, zumal das länger gezahlte Erziehung...


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