Keine Handhabe gegen DDR-Richter

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) konnte die Opposition im Landtag auch gestern wieder nicht vom Grundlegenden überzeugen: Dass er nun einmal nicht mehr kann, als sich an Recht und Gesetz zu halten. Auf einer Sondersitzung des Rechtsausschusses legte Schöneburg dar, warum er keine Handhabe gegen einen Potsdamer Arbeitsrichter hat, der zu DDR-Zeiten an heute umstrittenen Entscheidungen, wie der Verhaftung von Ausreisefordernden, mitgewirkt hat.

Was den Richter betreffe, so habe dem Richterwahlausschuss und dem damaligen Justizminister Hans Otto Bräutigam alles an Sachverhalten vorgelegen, was heute von der Opposition geltend gemacht werde, sagte Schöneburg. In die entscheidende Sitzung sei Bräutigam seinerzeit mit einem negativen Votum gegangen. Dort aber hatte der Richter nach anderthalb Stunden Befragung mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses davon überzeugt, dass er dennoch als Richter auf Probe geeign...


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