Führerschein-Tourismus einen Riegel vorgeschoben

EuGH-Urteil

Fahranfänger dürfen ihren Führerschein nicht einfach im Ausland machen. Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Deutschland gültig, wenn der Fahrer mindestens sechs Monate in dem Land gelebt hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am 19. Mai 2011 (Az. C-184/10).

Damit schoben die obersten EU-Richter dem vor allem bei Fahranfängern und Verkehrssündern beliebten Führerschein-Tourismus einen Riegel vor. Die Erfahrung zeigt, dass junge Leute aus Grenzgebieten ihren Führerschein häufig im Nachbarland machen, weil dort die Fahrstunden preiswerter sind (in Polen oder Tschechien bis zur Hälfte).

Auch Punktesünder, die wegen zu schnellen Fahrens oder Alkohol am Steuer ihre Fahrerlaubnis verloren haben, machen in Polen oder Tschechien den Führerschein neu, um dann in Deutschland die Fahrtauglichkeitsprüfung...


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