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Steuerbonus bei doppelter Haushaltsführung
Ein zweiter Haushalt kann erhebliche Kosten verursachen. Deshalb hat der Fiskus ein Einsehen mit denjenigen, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen müssen. So können Kosten für den doppelten Haushalt als beruflich bedingte Werbungskosten geltend gemacht werden und damit die Steuerlast mindern. Darüber informiert die Steuerberaterkammer Berlin.
Die Anerkennung der Aufwendungen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die durch jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) in einigen Bereichen neu gefasst wurden. Zu den Voraussetzungen Eine doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem ein eigener Hausstand unterhalten wird, beschäftigt ist und er aus diesem Grund dort eine Zweitwoh...
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