Streit um Feuerdornhecke und mal wieder um Maschendrahtzaun

Nachbarrecht

Es wird ewig unerfindlich bleiben, warum Grundstücksnachbarn sich nicht mit guten (oder manchmal auch energischen) Worten über Zäune, Hecken, Grenzabstände, überhängende Äste oder Laubfall einigen können. Ist man naiv zu glauben, dass mit einem vernünftigen Gespräch jedes dieser vergleichsweise kleinen Probleme zu lösen ist? Offensichtlich, wie ein erneutes Urteil beweist, das das Amtsgericht Berlin-Köpenick fällen musste und das Rechtsanwalt Jürgen Naumann, Berlin, dem Ratgeber zusandte.

Die Streitparteien sind Eigentümer angrenzender Grundstücke. Das der Beklagten liegt, von der Straße aus gesehen, links von dem der Kläger. Eine Feuerdornhecke auf der Grundstücksgrenze ist seit Jahren Streitpunkt. Auch drei Kiefernbäumchen führten zum Streit und wurden inzwischen entfernt. Schon im Dezember 2003 scheiterten die Kläger vor dem Amtsgericht (Az. 7 C 236/03) mit der Klage »gegen die Hecke«.

Mit der neuerlichen Klage verlangten sie erst die Errichtung eines 1,25 Meter hohen Maschendrahtzauns und dann den Rückschnitt der Feuerdornhecke, damit sie nicht über die Grundstücksgrenze hinauswächst. Die Forderung nach Beseitigung der Kiefernbäumchen war längst erledigt. Die Kläger sahen ihrer neuen Klage die Rechtskraft des vorherigen Urteils nicht entgegen stehend. Die Be...


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