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BGH auf Seiten der Vermieter

Karlsruhe (epd/ND). Vermieter dürfen Mietern einer maroden und unwirtschaftlich gewordenen Wohnung kündigen, wenn sie das Objekt dadurch besser verkaufen können. Die Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der schlechte Zustand des Hauses bereits bestand, als der Vermieter das Objekt erwarb, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. (AZ: VIII ZR 226/09)Im konkreten Rechtsstreit...

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