Schadensfreiheitsrabatt noch nach Jahren retten?

Bei einem kleinen Verkehrsunfallschaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden von ihnen selbst und nicht von der Versicherung bezahlt wird.

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2010 (Az. IV ZR 279/08) haben, so der Deutsche Anwaltverein, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt nachträglich zu retten.

Eigentlich ging es in Verfahren um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Fahrer eines Gespanns, bestehend aus einer bei dem einen Versicherer versicherten Zugmaschine und einem bei einem anderen Versicherer versicherten Anhänger, verursachte einen Unfall. D...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.