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Zur Fristverlängerung der Steuererklärung

Bis spätestens zum 31. Mai 2011 mussten Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist aber nicht immer problemlos einzuhalten. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, für den verlängert sich die Frist pauschal auf den 31. Dezember 2011.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199765.zur-fristverlaengerung-der-steuererklaerung.html

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