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Wenn im Erbfall kein Testament existiert

Gesetzliche Erbfolge ohne letztwillige Verfügung

Derzeit haben in Deutschland annähernd zwei Drittel der volljährigen Bevölkerung keinerlei Vorkehrungen für den Fall ihres Ablebens getroffen. Sie haben keine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Doch was passiert, wenn der Betroffene verstirbt? Wer ist erbberechtigt, welche Rechte haben Ehepartner, wer kommt in Patchwork-Familien zum Zuge? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die aktuelle Rechtslage.

Wer Streitigkeiten um das zukünftige Erbe in seiner Familie programmiert sieht oder sichergehen will, dass das eigene Vermögen nicht in die falschen Hände gerät, sollte bereits zu Lebzeiten für den eigenen Todesfall vorsorgen. Dazu muss der »Letzte Wille« allerdings in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Ansonsten greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Einteilung der Erb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199767.wenn-im-erbfall-kein-testament-existiert.html

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