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Anspruch auf Widerruf ?

Abmahnung

Seit Jahrzehnten wohnte das Ehepaar in dem Mietshaus. Nach einigen Streitereien mit Nachbarn bekam es eine schriftliche Abmahnung, die Störung des Hausfriedens zu unterlassen, andernfalls werde fristlos gekündigt.

Die Mieter erklärten, sie hätten niemanden beleidigt. Sie würden im Gegenteil von Nachbarn schikaniert und verlangten die Rücknahme der Abmahnung. Dem stimmte der Amtsrichter nicht zu. Denn Mieter hätten »grundsätzlich keinen Anspruch« auf einen Widerruf – außer die Abmahnung sei völlig willkürlich erfolgt. Das treffe hier nicht zu, weil sich auch andere Mietparteien beim Vermieter beschwert hätte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199773.anspruch-auf-widerruf.html

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