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Klage gegen Aberkennung des Doktortitels erfolglos
Plagiat
Nicht nur der Ex-Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat es erfahren müssen: Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne dies kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt am 14. April 2011 (Az. 3 K 899/10.DA), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Eine Universität stellte fest, dass auf etwa einem Viertel der im Jahre 2000 zum Abschluss gebrachten Dissertation der Klägerin zur Erlangung des Dr. phil. teils wörtlich, teils paraphrasiert seiten- oder abschnittsweise Textstellen aus Werken anderer Autoren übernommen wurden, ohne dies kenntlich zu machen. Die Plagiatsvorwürfe waren aufgrund des Hinweises einer plagiierten Autorin erfolgt. Di...
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