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Wenn ein Betriebsteil ins Ausland verlagert wird

Arbeitsrecht

Verlagert ein Konzern mit ausländischer Muttergesellschaft einen in Deutschland ansässigen Betriebsteil ins grenznahe Ausland, kann den Arbeitnehmern nicht einfach wegen Betriebsstilllegung gekündigt werden. Wie das Bundesarbeitsgericht nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung in einem Urteil vom 26. Mai 2011 entschied, handelt es sich um einen Betriebsübergang.

Wird ein Betrieb ganz oder teilweise per Vertrag auf einen neuen Eigentümer übertragen, richten sich die Rechte der Arbeitnehmer nach der Regelung über den Betriebsübergang in § 613a BGB. Deren Kernaussage: Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen, beide Vertragspartner haben sich daran zu halten. Auch bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge muss der neue Arbeitgeber zumindest für die nächst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199779.wenn-ein-betriebsteil-ins-ausland-verlagert-wird.html

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