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Kindergeld zählt nicht zum Einkommen

Rechtsprechung

Das Kindergeld darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 10.10) nicht als Einkommen angerechnet werden. Es sei eine »jeweils für das Kind bestimmte Leistung« und diene seiner Betreuung, Erziehung und Ausbildung, erklärten die Bundesrichter.

Mit dieser Entscheidung gaben sie einem Mann Recht, der dagegen geklagt hatte, dass das Kindergeld für zwei bei ihm lebende Kinder als Teil des Nettoeinkommens betrachtet wurde. Hintergrund der Klage war ein Rechtsstreit um Zahlungen an seinen erstgeborenen Sohn aus erster Ehe, der bei einer Pflegefamilie lebt und für den der Kläger kein Kindergeld bezieht. Der Rems-Murr-Kreis bei Stuttgart hatte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199781.kindergeld-zaehlt-nicht-zum-einkommen.html

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