Entscheidend ist das vertrauensvolle Gespräch zwischen Arzt und Patient

Medizinischer Eingriff

Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung des Patienten über seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig allein das vertrauensvolle Gespräch zwischen Patient und Arzt. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einer Entscheidung vom 4. November 2010 (Az. 12 U 148/08) erneut zugunsten der Klägerin bestätigt. Das Aufklärungsgespräch kann nicht auf nichtärztliches Personals delegiert werden, sondern ist originäre Aufgabe des Arztes. Er ist es auch, der die Beweislast dafür trägt, das Aufklärungsgespräch habe ordnungsgemäß stattgefunden.

Im konkreten Fall verlangte die Klägerin vom Beklagten Schmerzensgeld in Bezug auf eine durchgeführte Versteifungsoperation an der Lendenwirbelsäule und eine sich anschließende Revisionsoperation. Die Klägerin machte geltend, vom Beklagten vor der OP nicht in ausreichender Weise aufgeklärt worden zu sein, da der das aufklärende Gespräch nicht per...


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