Kommt Behördenpost bald per Internet?

Neue Generation der elektronischen Post: De-Mail

Verbraucher, Unternehmen und Behörden sollen Nachrichten im Internet künftig verbindlich und vertraulich verschicken können. Das entsprechende De-Mail-Gesetz ist am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Mit dieser Entscheidung von Bundestag und Bundesrat wurde der Weg frei gemacht für eine neue Generation der elektronischen Post – die De-Mail. Ob sie allerdings eines Tages der Papierpost den Rang ablaufen wird, ist noch nicht ausgemacht.

Worin unterscheidet sich die De-Mail von der E-Mail?
Verglichen mit dem Postverkehr ist die E-Mail die Postkarte und die De-Mail der Brief. Auf dem Weg vom Sender zum Empfänger können Dritte die Postkarte lesen, der Brief hingegen ist verschlossen und das Innere für Fremde nicht zu erkennen. So verhält es sich auch mit der De-Mail, deren Inhalte verschlüsselt durch das Internet geschickt werden. Weil Nutzer sich beim Einrichten eines De-Mail-Postfachs außerdem identifizieren müssen, ist immer klar, wer Nachrichten schickt. Spam-Mitteilungen werden dadurch weitgehend ausgeschlossen. Zustellung und Empfang können außerdem nachgewiesen werden.

Wie funktioniert die De-Mail?
De-Mail-Provider, die ihren Kunden De-Mail anbieten wollen, müssen bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen. Sie lassen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren und werden von diesem überwacht. Verbraucher müssen ...


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