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Rechte für die Helferinnen im Haushalt

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Sie stehen am unteren Ende der Gesellschaft: die geschätzt 100 Millionen Haushaltshilfen in der Welt ohne verbriefte Rechte. Rund 85 Prozent der Angestellten in diesem informellen Sektor sind Frauen, 30 Prozent sogar Kinder. Haushaltssklavinnen beschreibt die Realität häufig weit besser als Haushaltshilfen. Solchen Zuständen soll durch die vor wenigen Tagen verabschiedete Konvention 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) künftig Einhalt geboten werden.

Es ist bitter, dass es auch im 21. Jahrhundert noch notwendig ist, Selbstverständlichkeiten für ein menschenwürdiges Leben festzuschreiben, weil sie in vielen Ländern ungestraft vorenthalten werden dürfen. Das gilt für einen auskömmlichen Mindestlohn ebenso wie für Maximalarbeitszeiten oder Mindesturlaubsansprüche. Nach Erkenntnissen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über minderjährige Hausangestellte in El Salvador, Guinea, Indonesien, Marokko und Togo beginnen manche bereits im Alter von sechs Jahren zu arbeiten, und dies bis zu 16 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche. Nach Angaben der ILO haben derzeit 56 Prozent aller Haushaltshilfen keinen geregelten Arbeitstag und 45 Prozent keinen Anspruch auf einen freien Tag die Woche. Für diesen Skandal gibt es keine Entschuldigung!

In der Konvention sind nun Rechte wie ein Mindestlohn, bezahlte Ruhezeiten und das Recht auf Schulbesuch für minderjährige Haushaltshilfen fixiert. Freilich zeigt die Erfahrung mit anderen ILO-Konventionen wie jener über die Rechte der indigenen Völker, dass der Fortschritt auf dem Papier in der Realität nicht selten zur Schnecke wird. Wie die Länder die Konventionen umsetzen, bleibt dem nationalen Recht und der nationalen Justiz überlassen. Und hier gilt allemal: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!

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