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Ringelreihen um nicht vorhandene Mülltonne

Stadtreinigung

Womit sich Gerichte doch beschäftigen müssen! Der Fall, in dem das Amtsgericht Berlin-Köpenick zu entscheiden hatte, gehört eigentlich in die Sammlung von Justizkuriositäten.

Die Berliner Stadtreinigung verklagte einen Grundstückseigentümer auf die Zahlung von 263,45 Euro, außerdem Zinsen von 2007 bis 2009, Mahngebühren und Inkassokosten. Sie behauptete, auf dem Grundstück für die Entsorgung von Hausmüll ein 60-Liter-Gefäß aufgestellt und 14-tägig entleert zu haben. Sie beruft sich bei ihrer Klage sogar auf sechs Urteile von Oberlandesgerichten von 1984 bis 1998. De...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200299.ringelreihen-um-nicht-vorhandene-muelltonne.html

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