Echte und unechte Klauseln im Mietvertrag

Nachmieter

Gründe, einen Mietvertrag vorzeitig zu beenden, gibt es genug: Arbeitsplatzwechsel, der Wunsch, mit jemandem zusammen zu ziehen oder eben auseinander zu gehen, ungünstige Lage, zu hohe Miete, schlechter Wohnzustand oder einfach nur ein besseres Angebot.

Viele Mieter glauben, dass die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags möglich sei, wenn man drei Nachmieter stellt. Eine zwar weit verbreitete, aber falsche Auffassung. Ausnahmen für die Kündigung vor der allgemein üblichen Frist für Mieter von drei Monaten gibt es nur unter folgenden Voraussetzungen:

1. Der Mieter hat wichtige Gründe für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag.

2. Das Aufhebungsinteresse des Mieters wiegt stärker als das Bestandsinteresse des Vermieters.

3. Der vorgeschlagene Nachmieter ist für den Vermieter zumutbar. Aber der Vermieter ist nicht zur Anerkennung verpflichtet.

Zu den von den Gerichten anerkannten »wichtigen Gründen« gehören schwere Krankheit des Mieters, beruflich bedingter Ortswechsel, Aufnahme des Mieters in ein Altersheim und die wesentliche Verkleinerung oder Vergrößerung der Familie.

Nicht zu den wichtigen Gründen gehören finanzielle Gründe, wie der Umzug in eine billigere W...


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