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Weniger Geld bei Rentennähe?

Sozialplan

Ein betrieblicher Sozialplan darf für Mitarbeiter altersabhängige Zahlungen vorsehen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Insbesondere sei es zulässig, für ältere Mitarbeiter, die kurz vor dem Rentenalter stehen, geringere Zahlungen vorzusehen. Eine rechtswidrige Diskriminierung wegen des Alters sei dies nicht (Az. 10 Sa 547/10).

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab, ließ jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass er aus einem Sozialplan, der wegen der Entlassung von Mitarbeitern notwendig geworden war, lediglich 22 200 Euro erhalten sollte. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200309.weniger-geld-bei-rentennaehe.html

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