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Zeiten von Mutterschutz anrechnen

Betriebsrenten

Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, die vor 1990 Kinder bekommen haben, können mit mehr Betriebsrente rechnen. Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), nach der die Mutterschutzzeiten vor 1990 nicht in die Berechnung der Betriebsrente einbezogen wurden (Az. 1 BvR 1409/10).

Da viele Frauen, die in dieser Zeit ihren Nachwuchs bekommen haben, jetzt in Rente gehen, kann die Entscheidung deutliche Auswirkungen zeigen. Hintergrund ist, dass das Mutterschaftsgeld steuerfrei gestellt war. Dadurch zahlte der Arbeitgeber keine Umlagen, was sich wiederum auf die Berechnung der Betriebsrente auswirkte. Dies verstößt für die Richter gegen das Verbot der geschlechterbezogenen Dis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200311.zeiten-von-mutterschutz-anrechnen.html

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